AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pension und Hafengaststätte Klabautermann

  1. GELTUNGSBEREICH
    1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge für die Überlassung von Pensionszimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Pension (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
    2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der Pension in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB benutzt wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
    3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
  2. VERTRAGSABSCHUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
    1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Kunden durch die Pension zustande. Der Pension steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
    2. Vertragspartner ist die Pension und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Pension gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
    3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs.1 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Pension beruhen.
  3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNGEN, AUFRECHNUNG
    1. Die Pension ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen bzw. geltenden Preise der Pension zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistung und Auslagen der Pension an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer ein.
    3. Die Pension kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der Pension erhöht.
    4. Rechnungen der Pension ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Pension kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Pension berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Pension bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
    5. Die Pension ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherungsleistung in Form einer Kreditkatengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
    6. In begründeten Fällen z. B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfangs, ist die Pension berechtigt, auch nach Vertragsabschluss bis zu Beginn des Aufenthalts eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vereinbarten Vergütung zu verlangen.
    7. Die Pension ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummer 5 und/oder 6 geleistet wurde.
    8. Der Kunde kann nur einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Pension aufrechnen oder mindern.
    9. Die Pension gewährt eine Kinderermäßigung in Höhe von 100 % für Kinder im Alter von 0 bis zum vollendeten 4. Lebensjahr und 50 % für Kinder von 5 bis zum vollendeten 11.Lebensjahr.
  4. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG; STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNG DER PENSION (NO SHOW) 
    1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Pension geschlossenen Vertrages bedarf der Zustimmung der Pension in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
    2. Sofern zwischen der Pension und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Pension auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt der Pension in Textform ausübt.
    3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die Pension die Einnahmen aus anderweitigen Vermietungen dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann die Pension die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen der Pension pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet mindestens 80 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder in der geforderten Höhe entstanden ist.
  5. RÜCKTRITT DER PENSION
    1. Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die Pension in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfragen der Pension auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
    2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der Pension gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Pension ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
    3. Ferner ist die Pension berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
      • Höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen.
      • Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angaben vertraglicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden.
      • die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne das dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Pension zuzurechnen ist.
      • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzwidrig ist.
      • ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nummer 2 vorliegt.
    4. Bei berechtigtem Rücktritt der Pension entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
  6. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
    1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
    2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
    3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Pension spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Pension aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass der Pension kein oder ein wesentlich niedriger Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
  7. HAFTUNG DER PENSION
    1. Die Pension haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Pension die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Pension beruhen und Schaden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Pension beruhen. Einer Pflichtverletzung der Pension steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auftreten, wird die Pension bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
    2. Für eingebrachte Sachen haftet die Pension gegenüber dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens € 3.500,– und abweichend für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten höchstens bis zu € 800,– Eine Aufbewahrung im Safe wird grundsätzlich empfohlen.
    3. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich der Pension Anzeige macht (§703 BGB).
    4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz, auch gegen Entgeld, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Parkplatz abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Pension nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
    5. Weckaufträge werden von der Pension mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die Pension übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgeld die Nachsendung derselben. Für den Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Nummer 1, Sätze 2 bis 4 entsprechend.
    6. Für die in den Arrangements enthaltenen Zusatzleistungen wie z.B. Segeltörns, Museumsbesuche, Badelandschaften und Restaurants tritt die Pension Klabautermann lediglich als Vermittler auf und haftet nicht für Leistungen/ Schäden des Veranstalters.
  8. SCHULSSBESTIMMUNGEN
    1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
    2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort der Pension.
    3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz der Pension. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftliche Sitz der Pension.
    4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
    5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigem gelten die gesetzlichen Vorschriften.